Wartung von RWA-Anlagen

Wartung als gesetzliche Pflicht

Die Sicherheit eines Gebäudes wird maßgeblich durch die Funktionsfähigkeit der technischen Einrichtungen bestimmt. Für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, die im Brandfall Flucht- und Rettungswege rauchfrei halten müssen und einen zügigen Löschangriff der Feuerwehr ermöglich sollen, gilt diese Verpflichtung ganz besonders. Der Betreiber eines Gebäudes ist für die Funktionssicherheit der RWA-Anlage verantwortlich. Die jährliche Wartung ist vorgeschrieben.

Risikominimierung

Regelmäßige und fachgerechte Wartung bedeutet doppelte Sicherheit: Zum einen reduziert der Betreiber die tatsächliche Schadensgefahr, zum anderen sein Haftungsrisiko im Schadensfall. Durch einen Wartungsvertrag kann er jederzeit nachweisen, dass er seiner Verpflichtung nachgekommen ist. Der Abschluss eines D+H Servicevertrages bietet zusätzlich planbare Kosten für die Instandhaltung und die Sicherheit einer auch langfristig zuverlässig funktionierenden RWA-Anlage.

Funktionssicherheit durch Wartung

Die ständige Betriebsbereitschaft der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen zu gewährleisten, ist nur bei einer regelmäßigen und qualifizierten Wartung aller technischen Bauteile möglich und stellen hohe Ansprüche an einen Servicebetrieb. Als RWA-Fachbetriebe sind die D+H Service- und Vertriebspartner für die Wartung optimal qualifiziert.

Wartung von RWA-Anlagen